AGB für Ausbildung, Fort- und Weiterbildung von Erlebnispädagogik / Outdoortraining (EPOT)

1. Vertragsabschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Blickpunt Stärken GbR verbindlich den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages an. Sobald Ihre Anmeldung durch die Blickpunktstärken GbR bestätigt wird (schriftlich oder fernmündlich) kommt der Vertrag zustande.

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular per Mail. Bis 14 Tage vor Weiterbildungsbeginn erhalten Sie ein ausführliches Rundschreiben mit allen notwendigen Einzelheiten und Unterlagen. Sollten Sie bis 7 Tage vor Weiterbildungsbeginn wider Erwarten kein solches Rundschreiben erhalten, so besteht Ihre Mitwirkungspflicht darin, uns umgehend zu benachrichtigen.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Weiterbildung/Fortbildung und aus den Angaben in der Weiterbildungsbestätigung. Sonstige Vereinbarungen oder Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

3. Rücktritt/Umbuchung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Weiterbildung/Fortbildung und aus den Angaben in der Weiterbildungsbestätigung. Sonstige Vereinbarungen oder Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

4. Rücktritt des Veranstalters

Die Blickpunkt:Stärken GbR behält sich vor, Weiterbildungen und Fortbildung abzusagen, falls eine erforderliche Mindestzahl von Teilnehmern bis 10 Tage vor Weiterbildungsbeginn nicht zustande kommt. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Weiterbildungspreis in vollem Umfang zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

4.1 Kündigung infolge höherer Gewalt

Die Blickpunkt:Stärken GbR behält sich das Recht vor die Veranstaltung aus sicherheitstechnischen Gründen abzubrechen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.). Es erfolgt in diesem Fall keine Rückerstattung des Veranstaltungspreises. Bei Bekanntwerden von Unwetterwarnungen vor Veranstaltungsbeginn wird ein Ersatztermin gestellt. 

5. Teilnahmebedingungen

Sie sind dazu verpflichtet, die Weiterbildungsleitung von eventuellen physischen oder psychischen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen zu unterrichten. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt. 

6. Preis

Der angegebene Preis versteht sich für eine Person. Bei Anmeldung wird eine Anzahlung in Hohe von 50 % des Weiterbildungspreises fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn) ist sofort der gesamte Weiterbildungspreis zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung. Der volle Betrag muss bis spätestens 3 Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingegangen sein. 

7. Haftung

Die Blickpunkt:Stärken GbR haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von Blickpunkt Stärken GbR oder einer der mit der Leitung anvertrauten Personen zurückzuführen sind. Abweichungen einzelner Weiterbildungsleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und die Basis der gebuchten Weiterbildung nicht beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten. 

8. Sorgfaltspflicht und Haftung

JedeR Teilnehmende nimmt an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil. Für minderjährige Teilnehmende bleibt die Aufsichtspflicht bei der erziehungsberechtigten Person. Die fachliche Aufsichtspflicht von Seiten des Veranstalters (Blickpunkt:Stärken GbR) beginnt mit der persönlichen Kontaktaufnahme der Teilnahme am Anfang der Veranstaltung und endet mit der Verabschiedung am Ende der Veranstaltung. Sollten Teilnehmende Schäden an Sachen und Personen verursachen oder aber selbst erleiden übernimmt der Veranstalter i.d.R. keine Haftung, sondern haftet nur insoweit Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird. Die Teilnehmenden verzichteten auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit. Es wird allen Teilnehmenden grundsätzlich empfohlen, eine Privathaftpflicht und eine Unfallversicherung abzuschließen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Bekleidung, Diebstahl oder Verlust der von den Teilnehmenden eingebrachten Sachen. 

8.1 Sicherheit 

Die Einhaltung höchst möglicher Sicherheitsstandards ist bei unseren Veranstaltungen die wichtigste Rahmenbedingung. Dazu gehört auch, dass eigene Verhalten den vergebenen Sicherheitsstandards anzupassen. 

9. Mitwirkungspflicht

Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verfallen 6 Monate nach Weiterbildungs-/Fortbildungsende. 

10. Unwirksamkeit einzelner Klauseln 

Soweit einzelne Bestimmungen der AGB der Blickpunkt:Stärken GBR unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. Anstelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.